Engagierte Integrationspolitik versus Sparmaßnahmen und Überbürokratisierung
"Die am 19.07.2010 angekündigten Sparmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern sind kontraproduktiv und schränken eine positive Bilanz der Integrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland erheblich ein. Damit wird vielen in Deutschland lebenden Zuwanderern das Recht auf die Deutsche Sprache und somit das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung nach dem Deutschen Grundgesetz genommen" ab 27.07.2010 "nur noch Zulassungen für vorrangig zu berücksichtigende Personen gem. § 5 III IntV erteilt." Der sprachlichen Integration eines breiten Personenkreises wird damit ein Riegel vorgeschoben. Personen, "die vor 2005 nach Deutschland eingewandert sind, haben nun offenbar so gut wie keine Chancen mehr, ihre Sprachkenntnisse in Integrationskursen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die bereit sind, einen Teil des Kurses aus eigener Tasche zu finanzieren sowie diejenigen "und es sind insbesondere Frauen und Jugendliche" die aufgrund ihrer Lebensumstände bislang nicht an einem Kurs teilnehmen konnten. Auch Arbeitslosengeld Empfänger sind davon ausgeschlossen, ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zu verbessern."