Trotz der aktuellen Änderungen der Gesetze bleibt die Eheschließung in Dänemark attraktiv und ist einfacher als in anderen Ländern. Es werden weniger Dokumente benötigt und die Wartezeit ist kürzer. Heiratet man außerhalb der EU, zum Beispiel in der Ukraine, so wird vom deutschen Bürger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses Zeugnis ist bei den Behörden in der Ukraine vorzulegen. Bei der Beantragung gibt es in der Regel keine Probleme. Es ist ein längerer Verwaltungsaufwand erforderlich. (Siehe Heiraten in der Ukraine deutscher und ukrainischer Partner). Aktuell haben sich einige Änderungen ergeben. Sie müssten daher vorher bei den Behörden in Dänemark nachfragen. Es gibt aber auch spezialisierte Firmen, welche Ihnen bei Organisation des Heiratstermins helfen (einfach googeln)
Möchten die Partner in Deutschland heiraten, so braucht der ausländische Partner für eine Eheschließung in Deutschland ein "Visum zur Eheschließung". (Eine Bekannte von uns hat etwa ein Jahr gebraucht, bis die deutschen Behörden zugestimmt haben. Beide kennen sich seit 5 Jahren.) Hinzu kommt, dass man für die Gespräche (richtig: Befragung) eiserne Nerven benötigt. Des weiteren benötigt man ein Zertifikat A-1 als Nachweis der Deutschkenntnisse vom Goethe-Institut. Das Zertifikat ist ohne hin erforderlich, wenn der ausländische Ehepartner nach Deutschland möchte (auch nur besuchsweise), egal, wo man geheiratet hat. Siehe auch Zur Beantragung eines deutschen Visums zum Nachzug des Ehegatten - Nachweis über Grundkenntnisse Deutsch
Meiner Erachtens betrachten die deutschen Behörden einer Heirat in Dänemark sehr kritisch. Sie sehen hier eine mögliche Scheinehe. Wer den deutschen Verwaltungsapparat kennt bzw. kennenlernen möchte, sollte sich vorher genauer informieren, wenn die Ehegemeinschaft in Deutschland geplant ist. Alledings hat sich bis in die Amtsstuben noch nicht herumgesprochen, dass 20% der Bevölkerung in Deutschland bereits Wurzeln aus einer anderen Kultur haben. Die Behauptung, dass binationale Ehen schneller geschieden werden, bleibt ein Vorurteil. In Deutschland wird jede 3. Ehe geschieden und das kann ja nicht an der unterschiedlichen Kultur liegen. (Siehe auch www.edarling.de/single-news/multikulti-beziehung)
Folgende Unterlagen sind für eine Heirat in Dänemark sind erforderlich:
In Dänemark können heiraten:
In Dänemark können nicht heiraten:
Diese Homepage bietet Informationen zu unproblematischen Eheschließungen in Dänemark. Sie gibt Auskunft, welche Unterlagen zur Eheschließung notwendig sind. https://www.toender.dk/Borger/Familie-og-boern/Aegteskab-og-parforhold.aspx
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben (vgl. bereits Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 17.09 - Pressemitteilung Nr. 102/2010)." Quelle: https://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1760.html unter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi"