Sydora online Magazine

   Sydora  |  Gesundheit  |  Familie  |  Lifestyle  |  andere Länder   |  Impessum

Heiraten in der Ukraine deutscher und ukrainischer Partner (2010)

Beispiel für alle erforderlichen Dokumente für eine Heirat in der Ukraine, Deutscher Partner geschieden und ukrainischer Partner ledig.

Das Beispiel gilt vor 2010. In der Rechtslage für die Heirat binationaler Paare hat sich ab 22.07.2010 eine Vielzahl an Änderung ergeben. Es ist anzunehmen, dass sich ab 2020 weitere Änderungen für die Verwaltungsverfahren für die Heirat von Partner unterschiedlicher Nationalität ergeben werden. Es kann zu einer Erleichterung kommen, muss aber nicht sein. Wichtig zu wissen ist, der deutsche Partner muss sich einem umfangreichen Verwaltungsverfahren und Prüfverfahren aussetzen und dem ukrainischen Partner werden möglichst viele Hindernisse in den Weg geräumt. Dies gilt aber auch für Personen anderer Nationalitäten. Dies steht natürlich im Widerspruch zu der gegenwärtigen Situation, wo sich Menschen zum Teil ohne Papiere und keinerlei Beziehung zu ihrem neuen Heimatland Deutschland aufhalten und sich niederlassen dürfen.

Die Apostille ersetzt die Legalisation, siehe Apostille Urkunden in der Ukraine und in Deutschland.
Mit der Apostille erfolgt ein Verfahren. Die Legalisierung ist eine diplomatische Beglaubigung, ein mehrstufiges Verfahren. Die jeweils übergeordnete Behörde bestätigt die vorhergehende, bis die höchste innerstaatliche Stelle die sogenannte End- oder Überbeglaubigung ausstellt. (de.wikipedia.org/wiki/Apostille) Nachfolgend wird noch von Legalisation gesprochen, bitte bei den Behörden die neue Verfahrensweise erfragen.

Es sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich, die übersetzt und beglaubigt werden müssen. Man benötigt hierbei etwas Zeit und die Beschaffung der Dokumente sowie ihre Bestätigung kosten Gebühren. Diesen zusätzlichen Aufwand sollte man einplanen.

Für die Heirat in der Ukraine wird vom Standesamt von dem deutschen Partner eine Aufenthaltsbestätigung, Ehefähigkeitszeugnis, der Reisepasse und die Integrationskarte (Bestätigung der Einreise, die erhält man an der Grenze) erforderlich.

Ehefähigkeitszeugnis

Das Dokument erhält man beim zuständigen Standesamt (DE und Ausländer für 70 Euro. War Ausländer verheiratet, so sind die Kosten wesentlich höher!)

Der deutsche Partner muss vorlegen

a ) Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen,
b ) gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass,
c ) Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand bekommt man beim zuständigen Bürgeramt, (nicht älter als 14 Tage etwa 6,50 Euro),
d ) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde der letzten Ehe mit aktueller Namensführung / Lebenspartnerschaftsurkunde,
e ) vollständiges Scheidungsurteil / Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft jeweils mit Rechtskraftvermerk.

Ukrainischer Partner muss vorlegen
a ) Kopie gültiger Inlandspass und Reisepass von Deutschen Botschaft beglaubigen lassen (2 x etwa 20 Euro),
b ) Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Heimatbehörde (Original) (etwa 20 Griwna) von Deutschen Botschaft Legalisation,
c ) Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandbescheinigung (Original) vom ukrainischen Notar (etwa 150 Griwna) bestätigen und von Deutschen Botschaft Legalisation (etwa 60 Euro),
d ) Geburtsurkunde (Original) (etwa 150 Griwna (2010)) von Deutschen Botschaft Legalisation (etwa 40 Euro)

Kosten für Dokumente Legalisation /Vorbeglaubigung bei der deutschen Botschaft etwa 140 Euro aus 2 x 20+ 60 + 40. Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. (Kosten etwa 120 Euro.)

Beim deutschen Standesamt verbleiben alle Dokumente (Original) und die Übersetzungen. Zurück bekommt man die Geburtsurkunde mit Übersetzung. Wenn später in Deutschland die Heirat beim Standesamt gemeldet wird, dann liegen diese wichtigen Dokumente vom ukrainischen Partner bereits vor.

Das Ehefähigkeitszeugnis und die Aufenthaltsbestätigung werden von der zuständigen Bezirksdirektion beglaubigt. ( Kosten etwa 2 x 20 Euro.)
Die Scheidungsurkunde ist beim zuständigen Landesgericht zu legalisieren. (Kosten etwa 15 Euro).

Alle 3 Dokumente sind zur Legalisierung an die ukrainische Botschaft, Konsularabteilung, zu schicken. Es sollten Kopie von den Dokumenten beigelegt werden. Jedes Dokument kostet 20 Euro. Bearbeitungszeit bis 20 Tage. Es ist mit den Dokumenten der Überweisungsbeleg von der Bank über die 60 Euro und eine Kopie vom Reisepass beizulegen.

Anschrift:
Botschaft der Ukraine
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
E-Mail: konsulat@ukrainische-botschaft.de
https://www.mfa.gov.ua/germany

In der Ukraine
Im zentralen Rathaus von Kiew werden vom deutschen Partner die Unterlagen
- Ehefähigkeitszeugnis
- Aufenthaltsbestätigung
- Scheidungsurkunde
- Reisepass (wird in Ukraine übersetzt und von Notar bestätigt)
- Emigrationskarte (Wird in Ukraine übersetzt und von Notar bestätigt. Den Zettel bekommt man an der Grenze bei der Einreise.)

Vom ukrainischen Partner sind folgende Dokumente vorzulegen.

- Nachweis des Familienstandes (geschieden oder ledig)
- Ukrainischer Pass vorgelegt.
(Kosten der Anmeldung 20 Griwna (2010))

Der Termin für die Heirat dauert etwa 1 Monat. Wenn der Partner ein Baby bekommt, oder der deutsche Partner nur wenige Tage Urlaub bekommt (Nachweis), bekommt man einen kürzeren Termin.

Zum Heiratstermin sind 420 Griwna (2010) zu bezahlen. Es werden der ukrainische Pass und der deutsche Reisepasse vorgelegt.

Die Heiratsurkunde wird zur Legalisierung der Konsularverwaltung des ukrainischen Außenministerium und anschließend der deutschen Botschaft vorgelegt.
Kosten 34 Griwna (2010) (für schnelle Bearbeitung) und 20 Euro in der deutschen Botschaft.
Anschließend wird die Heiratsurkunde übersetzt und durch einen Notar bestätigt. Kosten 120 Griwna (2010).

Diese Heiratsurkunde mit Übersetzung ist für ein Visumantrag für Familienzusammenführung notwendig. Ebenso ist wird eine Kopie vom Personalausweis benötigt, da hier die Wohnanschrift vom deutschen Ehepartner steht. Es geht aber auch eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand aus Deutschland.

Eine zweite Heiratsurkunde im deutschen Standesamt ist nicht erforderlich. Hier müsste man wieder viele Dokumente vorlegen und es kostet Geld.

Allerdings ist die Heiratsurkunde in Deutschland von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Diese Übersetzung benötigt man beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) zur Meldung, dass man verheiratet ist. Das Dokument bekommt man wieder. Beim Ausländeramt legt man dieses Dokument (Eheurkunde und Übersetzung) wieder vor.

(Bei uns gab es bei keine Probleme mit den Behörden, alles ging einwandfrei. Es sind lediglich die Reihenfolgen der Bestätigungen der Dokumente einzuhalten und es kostet Wartezeit bei den Behörden.)

Anmerkung: Der Umweg einer Heirat zum Beispiel ueber Daenemark ist viel teurer, da die Dokumente ohnehin dann in Deutschland und in der Ukraine legalisiert werden muessen. Man hat dann die Lauferei nach der Eheschliessung.

Weiter Informationen zur Ehe, Eil- und Standardausstellung des Reisepasses https://www.bessarabov.com.ua/index.php?id=28&lang=de

Einreisevisum wegen Eheschließung

Wenn Sie mit einem in Deutschland lebenden Mann verheiratet sind und einreisen wollen, um mit ihm zusammenzuleben oder Ihren Partner in Deutschland heiraten wollen, so hängen die Voraussetzungen für die Visumerteilung im Wesentlichen von der Nationalität bzw. dem Aufenthaltsstatus Ihres Mannes ab.

Voraussetzung für die Visumerteilung Quelle: https://www.ban-ying.de/downloads/safemigrationhandbook24.5.07.pdf

EHE Gesetze der Ukraine

Das Gesetz über die Eheschließung in der Ukraine ist) geregelt durch die 135 Familienrecht DER UKRAINE (Vidomosti Verkhovnoi Rady (VVR), 2002, § 21-22, S. (As 407-15 geändert durch das Gesetz § 407-IV () von 26. Dezember 2002, VVR, 2003, § 7, S. 70). Wie pro das Gesetz der Ukraine eine Ehe ist eine Familie Vereinigung zwischen einem Mann und eine Frau, die ordnungsgemäß in einem öffentlichen Akt standesamtlichen Eintragung Behörde registriert.

Heiratsfähigen Alter

"Heiratsfähigen Alter für Frauen ist 17 Jahre und für Männer-18 Jahre. Personen, die ihre Ehe Register ist im heiratsfähigen Alter zum Zeitpunkt der Ehe-Registrierung werden..." weitere Informationen www.helplinelaw.com/ (englisch).


© Sydora Online-Magazin  |  Marktplatz der Ideen  |  bauratgeber24.de  |  Impressum |  AGB/Datenschutz |  8/2011