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Aufenthalt für Deutsche in der Ukraine länger als 90 Tage

Die Deutschen dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tage ohne Visum in der Ukraine aufhalten. Möchte man länger bleiben, so wir ein Visum benötigt. Die ukrainische Gesetzgebung kennt verschiedene Visen, zum Beispiel für Studenten oder das langfristige Visum D.

Das Visum D

Zwar wird in den ukrainischen Botschaften viel geschrieben aber es waren trotzdem viele Fragen offen, z. B. ob Dokumente übersetzt werden müssen. Für ein Visum D werden 2 Passbilder benötigt, eine Kopie einer Reisekrankenversicherung (Original nur vorlegen) mit einer Absicherung von mindestens 30.000 Euro. Diese Reisekrankenversicherung bekommt man in der Ukraine zwischen etwa 300 bis 700 Griwna. Die deutsche Krankenversicherung geht nicht, da diese z. B. von der Debeka nur maximal 72 Tage absichert. Alle anderen deutschen Krankenversicherungen sind kürzer bzw. teurer. Dann wird die Kopie der Eheurkunde benötigt. (Unsere Eheurkunde ist in ukrainischer Sprache. Es ist möglich, dass eine deutsche Eheurkunde übersetzt werden muss. Vorher im Konsulat anrufen und fragen.)

Den Visumantrag kann man online unter der Internetseite der ukrainischen Botschaft in Berlin in Deutsch oder Ukrainisch herunter laden und ausfüllen. Obwohl auf den Antrag ein Zeitraum des Visumantrages steht, beginnt das Visum ab dem Tag der Erteilung. Also ab dem Tag, wo man den Antrag abgibt. Das heißt, wenn Sie die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen der visumfreien Zeit noch nicht verbraucht haben, verfallen die restlichen Tage. Wenn Sie länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, dann sollten Sie erst kurz vor dem Ablauf dieser Zeit die ukrainische Botschaft in einem angrenzenden Land aufsuchen. Die Anreise nach Berlin ist nicht erforderlich. Der Antrag kann in jeder ukrainischen Botschaft in einem EU-Land gestellt werden, wie zum Beispiel Polen, Rumänien, Ungarn usw. gehen. In Bukarest hatten wir am Vormittag den Pass für das Eintragen des Visums D abgegeben und am Nachmittag wieder bekommen. Das Visum D ist für Deutsche und auch für andere EU-Ausländer kostenfrei.

Wer länger als ein halbes Jahr in der Ukraine bleiben möchte, sollte in der zuständigen Immigrationsstelle ein Einjahrespass beantragen. Hier sind weitere Dokumente erforderlich, welche übersetzt und von einem Notar bestätigt werden müssen. Dieser Pass kann jedes Jahr verlängert werden. Hierzu benötigt man ein Visum D und die Unterlagen müssen erneut eingereicht werden. Unter diesen Bedingungen darf man sein deutsches Auto bis zu einem Jahr in der Ukraine fahren und wieder über die Grenze. Bei einer Integration (unbefristeter Aufenthalt) muss das Auto aller 5 Tage die Ukraine laut dem ukrainischen Zollkodex Artikel 380 (vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch in die Ukraine) wieder verlassen. Mit dem Auto muss man durch die Grenzkontrolle und anschließend wieder einreisen. Da seit diesem Jahr die ukrainischen Bürger ohne Visum nach der EU einreisen dürfen, sind die Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen entsprechend lange.


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